Krankmeldung


Im Fall von Krankheit ist Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn in der Schule zu entschuldigen. Nach Genesung ist eine schriftliche Entschuldigung bei der entsprechenden Klassenlehrkraft einzureichen

 

Bitte melden Sie Ihr Kind grundsätzlich über den Sdui - App unter "Abmeldungen" ab.

 

Sollte die Krankmeldung über Sdui einmal nicht möglich sein, können Sie uns Ihr Kind ausnahmsweise auch telefonisch (bis 08.00 Uhr) entschuldigen (zusätzlich bitten wir um eine E-Mail an das Sekretariat und die betreffende Klassenlehrkraft).

  • Standort Winnekendonk: 02832-8155
  • Standort Kervenheim: 02825-6212

 

Schulgesetz NRW § 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (2)

Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. 


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Elternpost 22.02.2023 AU Atteste.pdf
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